Herr Vorsitzender. Ich habe einen Gesetzesvorschlag:
Verfassung der
Sozialistischen Volksdemokratie Parita
I Abschnitt Grundrechte
Artikel 1
Jeder Bürger besitzt die gleichen Rechte und Pflichten.
Artikel 2
Jeder Bürger hat das Recht seine Meinung frei zu äußern, solange diese gegen keine demokratische Institution ist.
Artikel 3
Jeder Bürger hat das Recht seine Religion frei auszuüben, solange diese keine Gefahr für Staat und Mensch darstellt.
Artikel 4
Jeder Bürger hat die Pflicht an einer staatlichen Wahl teilzunehmen, um die demokratische Grundordnung zu fördern
Artikel 5
Jeder Bürger hat das Recht auf Arbeit, Wohnung und Nahrung.
Artikel 6
Schulbildung, Ausbildung und Studium sind kostenlos, Gebühren dürfen dafür nicht verlangt werden.
Artikel 7
Das Schulwesen wird gelenkt vom Staat. Jeder Lehrer hat sich deshalb an Lehrauftrag und Lehrplan zu halten.
Artikel 8
Kunst und Kultur, die die sozialistischen Grundsätze und Tugenden darstellen, werden vom Staat gefördert. Der Besuch von kulturellen Einrichtungen ist immer kostenlos.
Artikel 9
Jeder Bürger hat das Recht auf staatliche Medien und die Pflicht keine falschen Nachrichten zu verbreiten.
Abschnitt II Staat allgemein
Artikel 10
Parita ist eine sozialistische Volksdemokratie.
Artikel 11
Hammer und Ährenkranz sind das offizielle Wappen unseres Staates
Artikel 12
Zum Parita gehören die Provinzen Frattina, Cortona, Vinci und Asola
Artikel 13
Frattina ist die Hauptstadt von Parita und gleichzeitig der Sitz der Regierung.
Abschnitt III Ideologie und Partei
Artikel 14
Die Kommunistische Volkspartei Parita, kurz KVPP, hat die Pflicht die sozialistischen Ideale von Parita zu beschützen.
Artikel 16
Die KVPP ist die Staatspartei von Parita
Artikel 17
Jede neue Partei muss vom Zentralkomitee der KVPP genehmigt werden.
Artikel 18
Die Mitglieder der KVPP haben den Entscheidungen des ZKs folge zu leisten.
Abschnitt IV Regierung
Artikel 18
Alle 5 Monate wählt das Volk (Genossinnen und Genossen über 18 Jahre) den Präsidenten von Parita.
Artikel 19
Der Präsident muss mindestens 2 Minister ernennen.
Artikel 20
Er muss das Außen-, Innen- und Verteidigungsministerium besetzen, dabei hat er das Recht einen Minister für zwei Ministerien zu berufen.
Artikel 22
Die Regierung ist zuständig für die Sicherheit des Volkes, diplomatische Beziehungen mit anderen Ländern aufzubauen und die Wahrung der sozialistischen Ideale.
Artikel 23
Die Regierung hat das Recht Gesetzesvorschläge in den Volksrat zu bringen.
Artikel 24
Die Regierung kann vom Volksrat mit einer 2/3 Mehrheit ihrer Macht enthoben werden.
Artikel 25
Die Regierung macht alle 5 Monate einen Wirtschaftsplan, welcher vom Volksrat abgesegnet werden muss bzw. verändert werden kann.
Abschnitt V Volksrat
Artikel 25
Der Volksrat wird alle 4 Monate vom Volk gewählt, dabei wählt der Bürger Personen keine Parteien.
Artikel 26
Der Volksrat hat die Aufgabe Gesetze zu erschaffen. Die Regierung kann gegen keinen Gesetzesentwurf Veto einlegen.
Artikel 28
Der Volksrat bestimmt alle 6 Monate den obersten Richter.
Artikel 29
Der Volksrat besteht aus mindestens 3 maximal 7 Abgeordneten, die direkt nach einer Volksrats Wahl einen Vorsitzenden aus ihren Reihen bestimmen müssen.
Artikel 30
Der Vorsitzende des Volksrates startet Diskussionen und Abstimmungen über einen Gesetzesvorschlag.
Abschnitt VI Oberstes Gericht
Artikel 31
Das oberste Gericht spricht Recht.
Artikel 32
Es besteht aus einem Richter.
Abschnitt VII Verfassungsänderung
Artikel 34
Nur der Volksrat kann Verfassungsänderungen durchführen.
Artikel 35
Für Verfassungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit notwendig.